Neu im Frachtraum: das EU-Gesetzespaket ’26 mit Folgen für Speditionen

Frachten sind nach dem Jahreswechsel europaweit zu neuen Konditionen unterwegs: die EU hat jetzt die novellierte CBAM-Verordnung veröffentlicht und Reformen der europäischen Führerscheinregeln beschlossen. Ab 2026 wird die neue CBAM-Verordnung den CO₂-Grenzausgleich erleichtern. Dazu wird die sogenannte De-minimis-Schwelle geändert, betroffen sind bestimmte Warengruppen wie Zement, Düngemittel, Eisen und Stahl oder Aluminium. Zum Update gehören auch die News der digitalen Fahrerlaubnis in fernerer Zukunft oder in näherer Zukunft der EU-weite Lkw-Führerschein ab 18 Jahren. Hören wir zusammen in die Verkehrsnachrichten rein oder lesen uns kurz ein, eine Übersicht:

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Die Straßenlage: 500 Milliarden Vermögen – und eine Pleite gleich hinterher?

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität kommt milliardenschwer daher – aber letzten Endes scheint tatsächlich nur wenig zum Erhalt und der so notwendigen Sanierung des Straßennetzes anzukommen. Hatte nicht erst im August das Bundesverkehrsministerium die Fahrbahn „mit Schäden“ auf deutschen Fernstraßen auf fast 25.000 Kilometer taxiert? Jetzt zeichnet sich ab: Viele Vorhaben stehen derzeit auf der Kippe, auf der aktuellen Streichliste des Bundesverkehrsministeriums stehen allein in Baden-Württemberg 17 Ausbau- und Sanierungsprojekte. Und das, obwohl diese Planungen bereits weit fortgeschritten sind. Wie also kommt das alles zusammen? Festzuhalten ist jedenfalls: Das „Sondervermögen“ ist schuldenfinanziert. Auf dieses gibt es sehr viele Begehrlichkeiten, es droht sogar so manche Zweckentfremdung. Und: Diese gigantischen finanziellen Mittel scheinen nicht für bedeutsame Projekte des Straßennetzes auszureichen. Bedeutet das quasi also einen Bankrott für den Straßenverkehr? Ein Fazit scheint so einfach wie die Orientierung mitten auf dem Frankfurter Kreuz bei Nacht und Nebel:

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Mission erfüllt? Die Kommission Straßengüterverkehr am Bürokratieabbau

Scheint er nun etwas Fahrt aufzunehmen, der zigfach zugesicherte Bürokratieabbau in der Logistik? Jetzt Anfang September 2025 setzt die Bundesregierung die Berichtspflichten aus dem sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aus. Erst Ende Juni hatte Bundesverkehrsminister Schnieder noch von „überzogenen Anforderungen etwa im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ gesprochen. Und dann die Fortsetzung der Kommission Straßengüterverkehr offiziell gestartet. Mit dem erklärten Ziel, die Logistikbranche spürbar von bürokratischen Lasten zu befreien und „fit für die Zukunft zu machen“, so eine Pressemitteilung des BMV. Wie fitter die strapazierte Branche mit diesem einen Schritt wird, welches Tempo die Kommission Straßengüterverkehr sonst so dabei vorlegt – Schauen wir mal auf die Straßen und in den Bürokratie-Stau-Monitor:

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Stop-and-go als Dauerzustand: bei der Autobahn, auf der Autobahn

28. Juli 2025/

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Leider kein Sommerloch-Thema: Dilemma Lkw-Stellplätze an Autobahnen

Straßensanierung, überhaupt: die Wiederherstellung funktionaler Infrastruktur, ist ein Dauerbrenner. Während jetzt vor den Sommerferien turnusgemäß die Qualität der Autobahn-Raststätten in den Themenfokus rückt, zeigt dabei der eklatante Mangel an dortigen Lkw-Stellplätzen wieder seinen unhaltbaren Zustand. Nahezu 25.000 Stellplätze für Lkw fehlen bundesweit, so der Auto Club Europa. Von 40.000 fehlenden Stellplätzen geht der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung aus. Während jede Rast also für jeden Lkw-Fahrer zur Zitterpartie wird, fragen wir uns mit ihm mit: Wo finde ich im Verteilungskampf meinen Parkplatz, um die gesetzlich vorgeschriebene Lenkzeit von neun Stunden einhalten zu können? Und fragen uns volkswirtschaftlich: Steht jemand jemandem eigentlich wirtschaftlich dafür gerade, dass notgedrungene verfrühte Parkplatzsuche Fahrtzeiteffizienz kostet? Die Gretchenfrage: MUSS falsch geparkt werden?

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